Eltern ABC
Zugehörige Objekte
Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Pro Stufe (Unter-, Mittel- und Sekundarstufe) ergibt dies insgesamt 6 Jokertage. Für die Kindergartenstufe werden insgesamt 4 Jokertage angerechnet.
Die Jokertage können einzeln oder zusammenhängend, ohne Angaben von Gründen frei gewählt werden. Es gibt keine Aufteilung in halbe Tage. Jeder angebrochene Tag gilt als Jokertag.
Zusammengefasste Jokertage müssen vorgängig bezogen werden, nicht bezogene Jokertage verfallen.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den ausgefallenen Stoff aufzuarbeiten.
Die Erziehungsberechtigten teilen den Bezug mittels Klapp der Klassenlehrperson in der Regel eine Woche im Voraus mit.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet alle anderen betroffenen Personen wie z.B. die Musik- und Sportlehrer, die Therapeuten, die Tagesstrukturen usw. über die Abwesenheit zu informieren.
Für die Bewilligung von Jokertagen inklusive schriftlicher Bestätigung an die Erziehungsberechtigten ist die Klassenlehrperson zuständig.
Schulärztliche Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse statt. Sie sind obligatorisch und sollen die medizinische Vorsorge zugunsten der Gesundheit und des Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen in Kindergarten und Schule gewährleisten. Sie sind das schulärztliche Früherkennungsinstrument zur Vorbeugung gegen Erkrankungen.
Die Erziehungsberechtigten werden von der Schulverwaltung angeschrieben, sobald die Untersuchungen anstehen.
Schularzt der Schule Fällanden ist Dr. med. R. Kurmann, Buchenweg 17, 8121 Benglen, 044 825 57 67
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Volkschulamtes ersichtlich.
Die Themenpalette reicht von Mathematik über Sprache bis hin zu Informatik oder Musik. Ein Kurs dauert in der Regel 6-11 Wochen. Damit möglichst viele leistungsstarke Schülerinnen und Schüler vom Kursangebot profitieren können und sie Kurse besuchen, die ihren Interessen und Stärken entsprechen, wird für jeden Kurs neu bestimmt, welche Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen.
Je nach Fragestellung haben die Kurse folgende Kompetenzen zum Ziel:
• Fachspezifisches Wissen und fachspezifische Fähigkeiten
erweitern, üben und anwenden
• Ziele für Aufgaben und Problemlösungen setzen und
Umsetzungsschritte planen
• Konstruktiv mit Herausforderungen umgehen
• Kreative Lösungen entwerfen
• Selbstreflexionen durchführen
Der Unterricht findet individuell und in Kleingruppen statt, die je nach Vorwissen und Alter gebildet werden.
Für weiteres Fernbleiben vom Unterricht hat jeder Schüler das Anrecht auf begrenzte Jokertage.
Die Schulferien stützen sich auf das Volksschulgesetz § 30 und Volksschulverordnung § 32. Die Feriendauer beträgt 13 Wochen plus max. 4 Einzeltage. Feiertage, die in die Ferien fallen, können nicht kompensiert werden.
Hier kommen Sie zum Ferienplan.
Hier kommen Sie zu den Anlässen.
Für die Veröffentlichung von Fotos, Bildern und Filmen auf der Schulwebsite oder schulischen Publikationen gelten die Datenschutzbestimmungen der Schule.
Reglement über die Informationssicherheit, Datenschutz und ICT-Technologie der Schule Fällanden
Oberstes Ziel der Gesundheitsförderung an der Schule Fällanden ist, die Kinder und Jugendlichen zu einem selbstbewussten und selbstverantwortlichen Handeln zu ermutigen und zu befähigen.
Als Basis für die Stärkung der Selbst- und Sozialkompetenzen ist das Kennen und Wahrnehmen von eigenen Gefühlen und Grenzen und die meines Gegenübers von zentraler Wichtigkeit.
Diese Kompetenzen werden im Workshop "What`s up", welcher in Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schulsozialarbeit durchgeführt wird, vertieft.
Seit vielen Jahren wird der Unterricht "Sexualpädagogik" und "Suchtprävention" von den Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern des Vereins Jugendarbeit Fällanden geleitet und im Jugendtreff durchgeführt.
Im Unterricht wird den Jugendlichen einerseits Fachwissen vermittelt und andererseits werden sie angeregt, ihr Verhalten zu reflektieren und ihre Bedürfnisse und Grenzen zu kommunizieren und andere zu respektieren.
Die Schule Fällanden bietet Gymivorbereitungskurse an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vom Vormittag auf den Nachmittag, vom Vortag eines Sonn- oder Feiertages auf den nächsten Schultag sowie über die Ferien werden in der Regel keine Hausaufgaben erteilt.
Informationen zum Ufzigclub finden Sie hier.
Durch gezielte Fördermassnahmen wird diesen Kindern Unterstützung angeboten. Einzeln oder in kleinen Gruppen werden die vorhandenen Fähigkeiten auf spielerische Art und Weise gestärkt und neue Fertigkeiten entwickelt. Speziell auf die Schülerin oder den Schüler ausgerichtete Lehr- und Lernmethoden kommen dabei zum Zuge. Das Kind soll sich im Verlauf des Unterrichts mehr Selbstbewusststein im Umgang mit Stärken und Schwächen aneignen können.
Therapien, Stütz- und Fördermassnahmen werden von der Kindergartenlehrperson oder der Klassenlehrperson in Zusammenarbeit mit der Schulpsychologin oder dem Schulpsychologen oder dem (Schul-)Arzt und den Erziehungsberechtigten empfohlen.
Für sämtliche Therapien sowie Stütz- und Fördermassnahmen ist die jeweilige Schulleitung zuständig.
IF (Integrative Förderung)
In der Primar- und Sekundarschule werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen mit gezielter Förderung (IF) unterstützt und gefördert. Dabei geht es nicht nur um die fachliche Unterstützung und Förderung, sondern auch um die Selbst- und Sozialkompetenz der Lernenden wie Selbstständigkeit, Selbstvertrauen und das Verhalten anderen gegenüber.
Es können auch Geschwister oder Nachbarkinder, die dieselbe Klasse besuchen, mit der Nachricht betraut werden.
Dauert die Abwesenheit länger als zwei bis drei Tage, müssen die Erziehungsberechtigten unbedingt mit der Klassenlehrperson Kontakt aufnehmen. Der Grund eines nicht voraussehbaren Schulversäumnisses ist der Klassenlehrperson nachträglich schriftlich mitzuteilen.
Seit einigen Jahren kommt es, vor allem im Sommer und im Herbst, immer wieder vor, dass im Kindergarten und den Schulklassen vorübergehend Kinder von Läusen befallen werden. Betroffen sind meist die 5- bis 10-jährigen Kinder, auch wenn ihr Haar noch so sauber und gepflegt ist. Die Läuse werden von Mensch zu Mensch übertragen, z.B. durch Körperkontakt, Kleider, Spieltiere, Decken, Kämme oder Haarbürsten. Läusebisse verursachen einen starken Juckreiz. Die Läuse sieht man selten; sichtbar sind ihre Eier, die Nissen, die am Haar kleben. Befallene Kinder müssen umgehend mit einem in der Apotheke erhältlichen Lausmittel behandelt werden. Die Kinder dürfen erst nach erfolgter Behandlung wieder in die Schule geschickt werden, um eine weitere Ansteckung in der Klasse zu verhindern. Auch alle Personen, die eng mit dem Kind in Kontakt kommen, sollten kontrolliert und wenn nötig behandelt werden. Zudem müssen auch Kleider, Bettwäsche, Kämme, Bürsten, Spieltiere usw. entlaust werden.
Um ein epidemisches Ausbreiten der Läuse zu verhindern, existiert auch in der Schule Fällanden die Lauskontrolle. Je nach Bedarf kann diese von den Lehrpersonen angefordert (oder von den Erziehungsberechtigten um Rat angefragt) werden. Wenn Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden mit Rat und Tat zur Seite.
Weitere Informationen zum Thema Läuse finden Sie auf der Homepage des Volkschulamtes.
An der Schule Fällanden verlangen wir kein Depot für die Lehrmittel.
Eltern von Privatschülerinnen und Privatschüler, können die Lehrmittel für Ihre Kinder unentgeltlich beziehen und nach einem Jahr wieder zurückgeben.
In der Logopädie wird versucht, Sprach-, Sprech- und Stimmbeeinträchtigungen eines Kindes so früh wie möglich zu erfassen. Logopädie macht Sinn, wenn Schwierigkeiten in den Bereichen Sprach- und Schriftspracherwerb, Lauterwerb und Lautgebrauch, Mundmotorik, Redefluss oder Stimme und Stimmklang bestehen. Ziel der Logopädie ist es, die sprachlichen und kommunikativen Möglichkeiten des Kindes zu erweitern und damit sein Selbstvertrauen und seine Beziehungsfähigkeit zu stärken.
Die Logopädinnen und Logopäden führen im ersten und zweiten Kindergarten sowie in der ersten Klasse Reihenuntersuchungen durch.
Lehr- und Betreuungspersonen in der Schule dürfen nach eigenem Ermessen keine Medikamente (auch keine rezeptfreien, keine homöopathischen und keine pflanzlichen Mittel) an die Kinder abgeben. Die integrative Ausrichtung der Volksschule bringt jedoch mit sich, dass auch ein Kind mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen so weit als möglich in der Regelklasse geschult und in der Betreuungseinrichtung der Schule betreut werden muss. Daher sollte ein Kind in der Schule im Einzelfall und bei medizinischer Notwendigkeit Medikamente einnehmen können.
Bei bekannten Krankheiten oder Allergien muss zwingend im Voraus gemeinsam mit allen Beteiligten Lehr- und Betreuungspersonen das Schulinterne Formular «Medikamentenabgabe» besprochen, ausgefüllt und unterschrieben werden. Sollte Ihr Kind betroffen sein, nehmen Sie bitte mit der Zuständigen Schulleitung Kontakt auf.
Privatschule oder durch Privatunterricht erfüllt werden.
Alle vom Bildungsrat für obligatorisch erklärten Lehrmittel können gratis bezogen werden.
Diese Leistung ist von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung am Wohnort geltend zu machen. (Holschuld)
Beschliessen Erziehungsberechtigten eine Schulung in einer Privatschule, hat die Schule Fällanden die Erfüllung der Schulpflicht zu überwachen.
Die Erziehungsberechtigten informieren die Schulverwaltung über den Besuch der Privatschule schriftlich. (Schulbestätigung)
Bei Schwierigkeiten, die sich nicht mit der Klassenlehrperson lösen lassen, können sich die Erziehungsberechtigten an die entsprechende Schulleitung wenden.
Weitere Anlaufstellen:
Schulpsychologischer Dienst
Schulsozialarbeit
Die Psychomotorik versucht, mit Hilfe von Bewegungsspielen und gezielten Bewegungsübungen Wahrnehmung und motorische Fähigkeiten des Kindes zu verbessern und ihm über seine Bewegung Selbstvertrauen zu vermitteln. Diese Erfahrungen und Kompetenzen wirken sich positiv auf die Persönlichkeit und Entwicklung des Kindes aus, was ihm wiederum hilft, sich wohler zu fühlen und den Alltag besser zu bewältigen.
Individuelle Kindergarten- und Schulbesuche sind nach Absprache mit der Kindergartenlehrperson respektive der Lehrperson möglich.
Die Klassenlehrperson hat allerdings dafür zu sorgen, dass die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler möglichst ungestört und in Ruhe arbeiten können. Die Kinder sollen demnach nicht von Personen, die den Unterricht besuchen wollen, zu oft abgelenkt werden. Deshalb können gemäss § 56 Abs. 2 VSG Eltern und Erziehungsverantwortliche den Unterricht nur besuchen, wenn der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Das Interesse an einem ungestörten Unterricht hat bei allen wie auch immer motivierten Besuchen den Vorrang.
Haltestellen:
• Haltestelle Schulhaus Lätten, Fällanden
Der Schulbus hält bei den Lehrerparkplätzen am Eingang zum Pausenplatz des Schulhauses.
• Haltestelle Schulhaus Bommern, Pfaffhausen
Im Schulhaus Bommern wird der Schulbus beim oberen Pausenplatz halten.
• Haltestelle Schulhaus Buechwis, Benglen
Beim Schulhaus Buechwis wird der Schulbus beim Lehrerparkplatz halten.
Begleiten Sie ihr Kind in die Schule, verabschieden Sie sich bitte auf dem Pausenplatz oder spätestens vor der Eingangstür des Schulhauses.
Die Schule Fällanden bietet freiwillige Schulsportkurse an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Lehrschwimmbad ist räumlich dem Schulhaus Buechwis angegliedert und hat eine Länge von 16.66m (100m=6L) und ist 8m breit. Die Wasser-und Lufttemperatur beträgt angenehme 30 Grad/C. Das Bad ist mit einem Hubboden ausgerüstet, der auf der gesamten Fläche von 45cm bis 195cm Wassertiefe bewegt werden kann und so eine vielfältige Nutzung ermöglicht.
Der Schwimmunterricht findet ab der 2. Primarstufe bis zur 4. Primarstufe einmal pro Woche statt und wird von einer Schwimmlehrperson geleitet.
Der Schwimmunterricht ist Bestandteil des obligatorischen Unterrichts. Im Falle der Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern ist die entsprechende Lehrperson zu informieren. Bei grösseren Klassen wird eine Begleitperson zusätzlich eingesetzt.
Die Schule Fällanden bietet im Rahmen des Freiwilligen Schulsports verschiedene Schwimmkurse an.
Unter anderem der Kurs "Nacharbeit". Schülerinnen und Schüler, welche den Test des „Fällander Seeleu“ bis Ende der 4. Klasse nicht bestehen, haben dadurch die Möglichkeit, im Laufe der 5. Klasse bis 3. Sek. ausserhalb des obligatorischen Unterrichts ihre Schwimmfertigkeit zu festigen und den „Fällander Seeleu“ -Test nachzuholen.
Die Schule Fällanden bietet Tastaturschreibkurse an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass diese den obligatorischen und den fakultativen Unterricht regelmässig und ausgeruht besuchen, für den Unterricht und für die üblichen besonderen Anlässe wie Schulreisen oder Exkursionen zweckmässig bekleidet und ausgerüstet sind, unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen können. (VSV §66)
Wird eine kranke Lehrperson durch eine Vikarin oder einen Vikar vertreten, werden die Erziehungsberechtigten ab dem 4. Tag schriftlich informiert.
Die Schulzahnärzte untersuchen jedes Jahr alle Kinder der Kindergärten und der ersten bis neunten Schulklassen kostenlos. Mit der abgegebenen Zahnkarte werden die Erziehungsberechtigten danach aufgefordert, mit dem Schulzahnarzt oder einem Zahnarzt ihrer Wahl einen Termin zu vereinbaren. Allfällige Behandlungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Eltern.
Schulzahnarzt der Schule Fällanden ist Dr. med. dent. U. Kelemen, Talgartenstrasse 2, 8117 Fällanden, 044 825 07 67
Zeugniskopien sind kostenpflichtig und auf Anfrage bei der Schulverwaltung erhältlich.
Zeugniskopien Gebühr: CHF 100.00 pro Zeugnis gemäss Gebührentarife Schulverwaltung Fällanden, SR 210.02.
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten wirkt sich positiv auf das Schulhausklima und den Lernerfolg aus. Fruchtbare Zusammenarbeit findet nicht automatisch statt, es braucht den Willen und die persönliche Bereitschaft von allen Beteiligten, der Lehrpersonen, der Schulleitung, der Erziehungsberechtigten und der Behördenmitglieder.
Die Zusammenarbeit findet auf verschiedenen Ebenen statt und kennt unterschiedliche Formen und Ziele, die sich bereits in der Wortwahl zeigen: Kontakt, Information, Mitarbeit, Mithilfe, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitentscheidung. Durch die Wortwahl werden Intensität und Charakter der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten differenziert.
Im Folgenden wird ein Überblick zu den verschiedenen Ebenen gegeben mit Beispielen und kurzen Kommentaren:
Ebene einzelnes Kindes
Dies ist die meistgenutzte Ebene der Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten; der Kontakt zwischen Lehrpersonen und einzelnen Erziehungsberechtigten. Hier werden die individuellen Themen besprochen:
Lehrpersonen informieren die Erziehungsberechtigten über besondere Vorfälle und umgekehrt. Erziehungsberechtigte sind zur Mitwirkung verpflichtet, sie können sich dem Kontakt mit der Lehrperson nicht entziehen. Bei den Gesprächen stehen Leistung und Verhalten des Kindes im Mittelpunkt. Je nach Alter des Kindes und nach Thema werden die Schülerinnen und Schüler mit einbezogen (VSG § 50 Abs. 3). Üblich ist ein Gespräch pro Jahr und Kind, bei Bedarf auch mehr.
Obligatorisch sind die folgenden Gespräche:
• In der ersten Klasse sind Zeugnisgespräche obligatorisch und ersetzen das Notenzeugnis.
• Bei Schullaufbahnentscheidungen, z.B. Übertrittsgespräche.
• Bei Sonderschulung, sonderpädagogischen Massnahmen.
Ebene Klasse
Die Zusammenarbeit auf dieser Ebene ist in Form von Elternabend und Elternbrief häufig genutzt. Angestrebt wird in vielen Klassen auch der themenspezifische Miteinbezug der Erziehungsberechtigten, um von ihren Ressourcen zum Wohle der Kinder profitieren zu können. Solche Aktionen sind einem partnerschaftlichen Verhältnis förderlich, und schaffen beidseits eine Vertrauensbasis.
Ebene Schuleinheit
Institutionalisiert oder bereits weit fortgeschritten ist in der Schule Fällanden die Zusammenarbeit auf dieser Ebene. Sie wird in diversen Bereichen gepflegt.
(vgl.: Handbuch für Zürcher Schulbehörden, Bildungsdirektion des Kantons Zürich, 2006, "Zusammenarbeit mit Eltern", S. 295)